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Ist der Cyberangriff in Berlin ein Einzelfall?
Was ist bei dem Cyberangriff in Berlin passiert?
Bereits Mitte August gelang es Hackern in die Berliner Verwaltung einzudringen und Daten abfließen zu lassen. Die Behörde spricht von rund 1,4 Millionen Dateien. Darunter auch persönliche Daten wir Arbeitszeugnisse und Passwörter von Verwaltungsangestellten. Als Täter hat sich die Hackergruppe „Rhysida“ bekannt, die nach Erbeutung der Daten rund 2 Millionen Euro in Bitcoin forderte. Die Landesregierung ging nicht auf die Erpressung ein und so wurden die Daten Anfang September im Dark Net veröffentlicht.
Wie der Staatssekretär Florian Hauer am 7. September 2026 mitteilte, ist man aktuell dabei die entsprechenden Daten herunterzuladen und zu sichten. Dabei sollen kritische Daten ermittelt werden. Bisher seien jedoch nur Daten der niedrigsten Sicherheitsstufe NfD (Nur für Dienstgebrauch) gefunden worden. Im Gegensatz zu vorherigen Meldungen, haben sich Datensätze mit kritischen Bezeichnungen im Nachhinein als harmlos entpuppt.
Beispielsweise gab es eine Datei zum Militärischen Abschirmdienst (MAD). In dieser befanden sich jedoch nur Informationen zu Anwohnerparkausweisen. Auch wenn noch nicht alle Daten gesichtet wurden, besteht die Hoffnung, dass weniger personenbezogene Daten und weniger Informationen über deutsche Verteidigungssysteme abgeflossen sind als ursprünglich angenommen.
Hätte man den Cyberangriff in Berlin verhindern können?
Wie die Tagesschau berichtet, erhebt der IT-Experte Manuel Atug gegen die Berliner Verwaltung schwere Vorwürfe. Atug hat die AG KRITIS gegründet. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus 23 Fachleuten verschiedener Bereiche zusammen und beschäftigt sich mit Optionen, die kritische Infrastruktur von Deutschland besser zu schützen. Er gibt an, dass es konkrete Geheimschutz-Vorgaben gibt, die für die Speicherung und Verarbeitung von Daten gelten. Offensichtlich wurde sich an diese nicht gehalten. Er war bereits 2023 und 2025 als Sachverständiger geladen worden und hatte vor erheblichen Sicherheitslücken gewarnt.
Ist der Cyberangriff in Berlin ein Einzelfall?
Tatsächlich weisen IT-Sicherheitsexperten seit Jahren daraufhin, dass viele öffentliche Verwaltungen eklatante Sicherheitslücken aufweisen. Dies bedingt sich meist durch veraltete IT-Systeme und einem Mangel an IT-Personal, das die Expertise besitzt, Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Hinzukommt, dass Behörden nicht nur ein beliebtes Angriffsziel von monetär interessierten Hackergruppen wie die Rhysida sind, sondern durchaus für Geheimdienste anderer Länder interessant sind. Dadurch sind sie häufiger professionellen Hack-Angriffen ausgesetzt als beispielsweise Unternehmen. Das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt jährlich im Bundeslagebericht vor der gestiegenen Bedrohungslage. In dem Bericht werden explizit auch Behörden genannt, die von den Gefahren betroffen sind.
Kritischer Blick auf die Anforderungen nationaler Behörden gegen Cyberangriffe
Kritischer Blick auf die Anforderungen nationaler Behörden gegen Cyberangriffe
Cyberangriffe sind eine reale Bedrohung für Unternehmen und Behörden gleichermaßen. Für uns ist daher nicht begreiflich, warum dieses Thema häufig auch in Behörden immer noch vernachlässigt wird. Im Gegensatz zu Unternehmen, haben die Bürger dieses Landes nicht die Wahl ihre Daten an eine Behörde zu übermitteln, sondern müssen sich teilweise zwangsweise an sie wenden oder sind dort registriert. Hinzu kommen wichtige Informationen über die Infrastruktur, Organisation und Verteidigung dieses Landes, die schützenswert sind. Umso erstaunlicher und erschreckender ist es, dass es zu einem Vorfall wie in Berlin kommen konnte. Es lässt sich vermuten, dass auch in anderen Verwaltungen ähnlich eklatante Sicherheitslücken vorhanden sind und Berlin keine Ausnahme ist.
Mit Blick auf das in diesem Jahr eingeführte NIS2UmsuCG haben wir den Eindruck, dass hier die Chance verpasst wurde, Behörden stärker in die Pflicht zu nehmen. Denn die NIS-2 Regelung wurde nicht auf lokale Ebene und Bildungseinrichtungen ausgeweitet. Stattdessen liegt die „Die Gesetzgebungskompetenz für die Cybersicherheit der Verwaltung von Ländern, Landkreisen und Kommunen […] bei den Ländern und Kommunen selbst (vgl. Artikel 70 Absatz 1, 28 Absatz 2 Grundgesetz). Die Länder haben in eigener Verantwortung und Zuständigkeit die NIS-2-Richtlinie hinsichtlich der kritischen Teile ihrer Landesverwaltungen umzusetzen und zu entscheiden, ob die Umsetzung auch die Ebene der Landkreise bzw. Kommunen erfassen wird.“ NIS2 wurde ursprünglich durch die EU beschlossen, um Europa im Kampf gegen Cyberangriffe zu stärken. Dassdie Regelungen nun auf Unternehmen angewandt werden, aber zeitgleich eine so lasche Regelung für Behörden in das Gesetz aufgenommen wurde, ist mehr als fahrlässig.
Werden Behörden in Zukunft besser gegen Cyberangriffe geschützt sein?
Es herrscht die starke Hoffnung, dass der Vorfall in Berlin nun ein Weckruf war. Doch bereits jetzt kann man sich nicht den Eindruck erwehren, dass versucht wird, den Cyberangriff klein zu reden. Die fehlende Bereitschaft Landesregierungen und Behörden gesetzlich dazu zu verpflichten mehr Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren zeugt von einer geringen Bereitschaft zur Veränderung. Es entsteht der Eindruck, dass Behörden aktuell nicht leisten können ein sinnvolles IT-Sicherheitsniveau zu erreichen und man sie deshalb erst gar nicht in das NIS2UmsuCG aufgenommen hat. Das kann jedoch katastrophale Konsequenzen haben. Über 140 Milliarden Euro sollen nächstes Jahr in die Verteidigung des Landes fließen. Gesprochen wird hierbei vor allem von Geld für Drohnen, Panzer und Militär. Verteidigung bedeutet jedoch nicht nur eine physische Wehrhaftigkeit, sondern sollte auch eine digitale mit einschließen. Es bleibt zu hoffen, dass dies durch Fälle wie in Berlin rechtzeitig erkannt wird.